Handels- & Gesellschaftsrecht

Handels- & Gesellschaftsrecht

Zu den Mandanten unserer Kanzlei gehören seit jeher verschiedenste kleine und mittelständische Unternehmen der Region, seien es Handwerksunternehmen, Produzenten von Werkzeugen und Maschinen , Zulieferer der Automobilindustrie, Softwareentwickler, Angehörige der freien Berufe, Dienstleister aller Art,  ambulante Pflegedienste  – Menschen, die Verantwortung übernehmen und etwas bewegen. Dabei betreiben sie ihre Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen: als eingetragene Kaufleute, Gesellschafter von Personengesellschaften wie der GbR, OHG oder KG, sowie als Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG.

Wir beraten Sie bei der Unternehmensgründung und der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, der Übernahme oder der Übertragung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Mitgesellschaftern und Wettbewerbern, Kunden und Gläubigern.

Dabei hat sich unsere enge fachübergreifende Kooperation mit der Steuerkanzlei Brinkmann bewährt, mit der die steuer- und bilanzrechtlichen Aspekte der Beratung abgestimmt und erfasst werden.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht betreuen die Rechtsanwälte Michael Frowein und Till Büssem, der über die Zusatzqualifikation als zertifizierter Wirtschaftsmediator verfügt und selbst Aufsichtsratsvorsitzender der Wenesit AG ist.