IT-Recht

IT-Recht

Rechtsanwalt Peter Frowein begleitete als als Berater einen der führenden Entwickler und Hersteller von Branchensoftware für Handwerker, Industrie- und Baubetriebe in der Bundesrepublik seit seiner Gründung in den 1980er Jahren.

Aus diesem Mandat entwickelte sich eine umfangreiche Erfahrung unserer Kanzlei  in der Vertretung von verschiedenen  Softwarehäusern der Region  in der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche, der Abwehr von Wettbewerbsverstößen durch andere Marktteilnehmer und der Verteidigung ihrer Urheberrechte.

Daneben haben sich im Laufe der Zeit neue zivilrechtliche Aufgabenfelder im Zusammenhang mit dem ständig expandierenden Internetmarkt und Online-Handel entwickelt. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche gegenüber Anbietern von Internetleistungen und -waren und der Abwehr von rechtswidrigen Angriffen und Eingriffen in ihre Rechte

Das IT-Recht betreuen die Rechtsanwälte Michael Frowein und Till Büssem.